Unsere Pflegeleistungen
Pflegedienst Zeitlos - Ihr Partner für individuelle Pflege zu Hause
Unser Familienbetrieb Zeitlos bietet Ihnen eine individuelle und hochwertige Pflege in Ihrer gewohnten Umgebung an. Wir unterstützen Sie bei der Körperpflege, bei der Ernährung, bei der Mobilität, bei der Hauswirtschaft und bei der ärztlich verordneten Behandlungspflege. Wir beraten Sie auch über alle Fragen rund um die häusliche Pflege und über weitere Leistungen, die Sie mit uns besprechen können.
Grundpflegerische Leistungen nach SGB XI
Sie brauchen Hilfe bei den täglichen Verrichtungen des Lebens, wie:
- An- und Auskleiden
- Körperpflege, Hautpflege, Haar- und Bartpflege
- Betten, Positionsveränderung, Positionsunterstützung und Transfer
- Mobilisation
- Ausscheidungen
- Nahrungszufuhr und -zubereitung
Der Pflegedienst Zeitlos richtet sich nach Ihren individuellen Bedürfnissen, nach Ihrer Pflegestufe oder nach Ihren persönlichen Wünschen. Die Leistungen werden nach dem Leistungskomplexkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen geplant. Nach vorheriger Absprache ist auch eine Urlaubspflege möglich.
Häusliche Krankenpflege nach SGB V Leistungen
Bei der Behandlungspflege führen wir medizinische Maßnahmen durch, die von Ihrem Arzt verordnet werden. Dazu gehören z.B.:
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Injektionen
- Medikamentengabe und -verabreichung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
- Verbandswechsel und Wundversorgung
Wir haben Verträge mit den Krankenkassen, die die Kosten für diese Leistungen übernehmen. Auf Wunsch haben Sie aber auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlungspflege selbst zu tragen. Wir benötigen aber in jedem Fall eine ärztliche Verordnung, um die Behandlungspflege durchführen zu können.
Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI
Als Vertragspartner der Pflegekassen führen wir Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei eingestuften Pflegebedürftigen in den vorgeschriebenen Intervallen (Pflegestufe I und II halbjährlich, Pflegestufe III vierteljährlich) durch.
Hauswirtschaftliche Leistungen nach
§ 45b SGB XI
Die hauswirtschaftliche Versorgung wird ab Pflegegrad 1 im Rahmen der Ihnen zustehenden Entlastungsleistungen erbracht. Dazu gehören hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Unterstützung bei der Wohnungsreinigung und Wäschepflege.
Mögliche zusätzliche Leistungen
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch über die genannten Punkte hinaus Unterstützung an, wie z.B.: bei der Beschaffung von Rezepten, Verordnungen und Medikamenten - sprechen Sie uns einfach an.